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Lebensmittelanalytik >> Nach Analysen >> Allergene

Lebensmittel-Allergene & Allergen-Kennzeichnung

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Lebensmittelallergene und -intoleranzen führen bei den Betroffenen beim Verzehr der entsprechenden Nahrungsbestandteile zu Überempfindlichkeitsreaktionen und Beschwerden. Die Häufigkeit in Industrieländern liegt bei 4-8% bei Kindern und ca. 1% bei Erwachsenen. Auswirkungen: Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock.

Vermeidung durch ausführliche Information des Konsumenten über Verunreinigungen, Inhalts- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln.

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung setzt die EU-Richtlinie 2003/89/EG in österreichisches Recht um. Sie schreibt die Kennzeichnung von allergenen Zutaten nach Anhang III a der Richtlinie ab dem 25. November 2005 bindend vor. Verunreinigungen von Produkten mit allergenen Stoffen über Kreuzkontaminationen sind durch die Verordnung nicht erfasst, sollten allerdings im Rahmen der allgemeinen Produkthaftung mit berücksichtigt werden.

Die EU-Allergen-Hitliste (Anhang IIIa der EU-Richtlinie 2003/89/EG): Getreide mit Gliadin/Gluten, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch & Molkereiprodukte inkl. Laktose, Baumnüsse (Haselnuss, Walnuss, Pekannuss, Paranuss, Kaschunuss, Macadamianuss, Queenslandnuss, Mandeln, Pistazien) Sesam, Sellerie, Senf und das Pseudo-Allergen Sulfit.

Mit der neuen Änderungsverordnung (2006/142/EC) der Änderungsverordnung (2003/89/EC) werden seit 23. Dezember 2008 nun auch Waren gekennzeichnet, wenn sie „Lupine und Lupinenerzeugnisse“ oder „Weichtiere und Weichtiererzeugnisse“ enthalten.

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