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Facility Management

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So vielfältig Liegenschaften sind, so vielschichtig sind die Anforderungen, denen das Facility Management tagtäglich gerecht wird – oft im Spannungsfeld zwischen Qualitätsanspruch und Kostendruck. Deshalb möchten wir unsere Kunden in der Umsetzung ihrer Qualitätsstandards unterstützen, da wir überzeugt sind, dass normgerechtes Facility Management die Kosten durch einen rechtssicheren Betrieb der Gebäudetechnik langfristig senkt und die Kundenzufriedenheit erhöht.

Denn auch im technischen Facility Management stellt die Gebäudesicherheit ein relevantes Haftungsrisiko dar. Übliche Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich Verkehrssicherungspflicht werden in unterschiedlichen Normen und anderen Regelwerken dokumentiert und sind in der Praxis von hoher Bedeutung, selbst wenn Normen nicht durch konkrete Rechtsvorschriften als verbindlich erklärt wurden. Deshalb bieten wir als akkreditiertes Umweltlabor normgerechte Überprüfungen spezifisch für das technische Facility Management an, um die Haftungsrisiken unserer Kunden zu minimieren.

 

"Normgerechtes Facility Management schützt Gesundheit, reduziert Risiken und sorgt für einen rechtssicheren Betrieb!"

  

Trinkwasser-Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung 

Um die Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Arbeitsstättenverordnung und des Bundesbedienstetenschutzgesetzes einzuhalten und die Haftungsrisiken zu minimieren werden jährliche Beprobungsintervalle empfohlen.

 

Legionellen-Prophylaxe für Warmwasser 

  • Untersuchung nach ÖNORM B 1921/ÖNORM B 5019

Der Nachweis der Abgabe von hygienisch einwandfreiem Warmwasser im Sinne der Erfüllung der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ wird in diesen ÖNORMEN definiert. So sieht die ÖNORM B 1921 eine Erstuntersuchung vor Betriebsaufnahme und regelmäßige mikrobiologische Untersu­chungen (insb. auf Legionellen), je nach Gebäudegröße und Nutzungsbereichen, vor.

 

Überprüfung von Lüftungsanlagen

  • Untersuchung nach VDI 6022

Die Untersuchungen laut VDI 6022 dienen der hygienischen Überprüfung der Raumlufttechnischen Anlage. Diese Über­prüfung ist gemäß § 13 Abs. 1 u. 5 Arbeitsstättenverordnung mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

 

Heizwasser/Kühlwasser-Untersuchung nach ÖNORM H 5195

Die ÖNORM H 5195 definiert die Heizungswasserqualität, welche durch eine regelmäßige Analyse gewährleistet wird und einen effizienten und langfristigen Anlagenbetrieb ermöglicht.

 

Finden Sie weitere Informationen in unserem Flyer und kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!