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PAK und Benzo(a)pyren

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Benzo(a)pyren und anderer polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) können bei Räucherverfahren sowie Verfahren zum Erhitzen und Trocknen entstehen und Lebensmittel verunreinigen, wenn diese mit den Verbrennungsrückständen unmittelbar in Kontakt kommen. Außerdem kann auch Umweltverschmutzung eine Kontamination von Lebensmitteln mit PAK verursachen, vor allem bei Fischen und Fischereierzeugnissen.

Seit April 2005 gelten für verschiedene Lebensmittel (u.a. Öle, Fette, geräuchertes Fleisch und Fisch, Kindernahrung) Höchstwerte für Benzo(a)pyren, die nunmehr in der Verordnung EU 1881/2006 verankert sind. Gleichzeitig wurde für weitere PAK (sogenannte SCF-PAK), die nach Einschätzung des SCF kanzerogen wirken und im Lebensmittel vorkommen können empfohlen, Daten zu sammeln. Hierzu zählen neben Benzo(a)pyren auch:

Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(j)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Chrysen, Cyclopenta(c,d)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen, Dibenzo(a,e)pyren, Dibenzo(a,h)pyren, Dibenzo(a,i)pyren, Dibenzo(a,l)pyren, Indeno(1,2,3-cd)pyren und 5-Methylchrysen.

Neben den o.g. SCF-PAK können in Lebensmitteln auch folgende PAK analysiert werden:

Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(e)pyren, Coronen, Perylene, Anthrathren und Benzo(b)naphtho(2,1-d)thiophen.

Die Untersuchung der PAK in Lebensmitteln erfolgt mittels GC/MS.