JavaScript is disabled. Please enable to continue!

Mobile search icon
News >> Aktuelle Neuigkeiten >> Gesetzesänderung betreffend pathogene Isolate

Gesetzesänderung betreffend pathogene Isolate

Sidebar Image

Bezüglich der Untersuchung auf pathogene Mikroorganismen wie Listerien, Salmonellen und EHEC (inkl. VTEC etc.) möchten wir Sie auf eine am 22.12.2010 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentliche Gesetzesänderung aufmerksam machen. Demnach sind ab dem 1. Jänner 2011 Unternehmer gemäß § 38 LMSVG dazu verpflichtet, entsprechende Isolate von zuvor genannten pathogenen Mikroorganismen unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Tagen an das entsprechende Referenzlabor gemäß § 75 LMSVG zu übermitteln. Auch die Labore sind von dieser Gesetzesnovelle betroffen.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Sie die Pflicht der Übersendung der Isolate auch an uns übertragen können. Dies hat den Vorteil, dass wir Ihre Isolate anonymisiert an das jeweilige Referenzlabor übermitteln können. Für diese Leistungen bekommen Sie nur den Gefahrguttransport von pathogenen Keimen inklusive der Isolatsherstellung berechnet. Derzeit fallen keine weiteren Kosten für die Untersuchung der Isolate an.

Einen Auszug der Gesetzesänderung haben wir Ihnen anbei als Link zum abrufen angefügt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Weiterführende Dokumente:

Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (PDF, 178 KB)

Formular zum Einsenden von Listeria monocytogenes (PDF, 94 KB)

Formular zum Einsenden von EHEC (PDF, 26 KB)

Formular zum Einsenden von Salmonella (PDF, 73 KB)

Liste der Warengruppen (PDF, 45 KB)